01.

Kommunikation

Uns ist eine klare und offene Kommunikation sehr wichtig. Als Eltern haben Sie das Bedürfnis zu wissen, was ihr Kind erlebt und macht.
Falls Sie Fragen oder Anliegen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Für ein Gespräch bitten wir Sie uns dies im Vorfeld mitzuteilen, damit wir dafür Zeit einplanen können.
02.

Versicherung

Wir Leiterinnen sind ausgebildet in erster Hilfe bei Kleinkindern, und sind mit Mobiltelefon und Notfall-Apotheke ausgerüstet.
Unfall- und Haftpflichtversicherung des Kindes liegt in der Verantwortung der Eltern. Wir übernehmen keine Haftung!
03.

Krankheit

Bei Krankheit oder sonstiger Abwesenheit bitten wir Sie Ihr Kind, wenn möglich am Vorabend, jedoch spätestens um 8.15 Uhr des Spielgruppenmorgens telefonisch oder per WhatsApp abzumelden.
Wir Leiterinnen sind bemüht bei Abwesenheit oder einem Ausfall unsererseits eine Vertretung aufzubieten.
04.

Wetter

Die Waldspielgruppe findet das ganze Jahr bei jedem Wetter draussen statt. Wir sind bestrebt die Eltern rechtzeitig bei extremen Wetterverhältnissen (Sturm, Gewitter oder starken Minustemperaturen), welche wir der MeteoSchweiz entnehmen, zu informieren. In diesem Fall würde keine Spielgruppe stattfinden und der Betrag wird nicht zurückerstattet.
05.

Besuch | Geburtstag

Elternbesuche sind bei uns sehr willkommen. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie den Besuch vorgängig mit uns Leiterinnen abzusprechen.
Die Geburtstage feiern wir in Gruppen nach Jahreszeiten und die Kinder dürfen sich einen Znüni aussuchen, der dann gemeinsam über dem Feuer zubereitet wird. 
06.

Ferien | Feiertage

Wir halten uns an die Schulferien der Gemeinde Seuzach.
An schulfreien Tagen, Feiertage sowie Fasnachtsmontag findet keine Waldspielgruppe statt.
07.

Fotos

Bei Gelegenheit machen wir gerne Fotos im Wald. Diese sind für Sie und Ihr Kind als Erinnerung gedacht.
Einige dieser Fotos werden wir auf unserer Website veröffentlichen. Wir achten jedoch darauf, dass Ihr Kind wenn möglich nicht mit dem Gesicht gezeigt wird. Wenn Sie das nicht wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit.
08.

Kosten

Die Bezahlung erfolgt quartalsweise und immer im Voraus. Der Betrag 1. Kind CHF 285.-/pro Morgen im Quartal und fürs 2. Geschwisterkind CHF 265.-/pro Morgen im Quartal wird auch dann verrechnet, wenn das Kind durch Krankheit, Ferien etc. abwesend ist. D.h. bezahlt wird der für das Kind freigehaltene Platz in der Waldspielgruppe.
09.

Zahlungspflicht

Müssen aufgrund einer Weisung des Bundesrates/des Kantons die Schulen wegen einer Epidemie o.ä. für eine Zeit geschlossen werden, schliesst auch die Spielgruppe. Rückvergütungen können dafür nicht geltend gemacht werden, da die Spielgruppe ihren Verpflichtungen dennoch nachkommen muss (Löhne, Nebenkosten etc.).
10.

Kündigung

Der 1. Monat gilt als Probezeit und kann auf Ende des Monats gekündigt werden. In diesem Fall wird den Eltern nur eine Monatspauschale verrechnet.
Nach Ablauf der Probezeit kann durch Absprache mit den Leiterinnen auf Ende des folgenden Quartals schriftlich gekündigt werden.